Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des BDSV, äußert sich zu den gestern vom BMVg mitgeteilten Plänen zur weiteren Beschleunigung der Bundeswehr-Beschaffungsprozesse wie folgt:
„Die weitere Reform des Beschaffungswesens im BAAINBw geht aus Sicht der Industrie ohne Frage erneut in die richtige Richtung. Der Wille, die Prozesse konsequent auf die Anforderungen einer schnellen und zielgerichteten Beschaffung auszurichten, ist bereits seit dem Frühjahr 2023 erkennbar und wird nun weiter konkretisiert. Jetzt kommt es darauf an, die Reformagenda entschlossen unter Führung der Präsidentin des Amtes, Annette Lehnigk‑Emden, umzusetzen. Entscheidend ist hierbei, dass die neuen Strukturen unmittelbar in eine beschleunigte und praxisnahe Beschaffung übersetzt werden. Zur zeitgerechten Abarbeitung komplexer Upscaling-Vorhaben setzt sich der BDSV für die Bildung gemeinsamer, gegebenenfalls auch räumlich integrierter Projektteams von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite ein, damit Probleme tagesaktuell erkannt, gemeinsam gelöst werden können. Ständiger Austausch und Herstellung von Transparenz über we wechselseitig auftretende Hindernisse erscheint als wichtiges Rezept zum Erfolg! Dieser besteht nun einmal in der pünktlichen Ablieferung des vereinbarten Outputs!“
Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des BDSV, begrüßt die Verabschiedung des Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr: "Am 15.01.2026 hat der Deutsche Bundestag das 'Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr' (BwPBBG) beschlossen. Dieses Gesetz erleichtert und beschleunigt die Beschaffung für die Bundeswehr erheblich, erlaubt zugleich aber auch Beschleunigung auf Seiten der Industrie.
Die Anregungen und Vorläuferregelungen zu diesem Gesetz gingen nicht zuletzt auf den Aufruf des BDSV im Jahr 2024 zurück, ein Programm für 'Resilienzwirtschaft' zu schaffen. Die Ampel-Bundesregierung verabschiedete daraufhin am 04.12.2024 eine 'Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie', die viele der nun in Gesetzesform gegossenen Ideen bereits als Stichworte bzw. Programmsätze enthielt. In der Folge wurde das nunmehr abgeschlossene Gesetzgebungsvorhaben in die Koalitionsvereinbarung der heute amtierenden Bundesregierung als ein wesentliches Element konzeptionell aufgenommen. Zu begrüßen ist die Geschwindigkeit der Umsetzung vom Regierungsprogramm zur gültigen Regelung, die allen beteiligten Ressorts der Bundesregierung, aber auch dem Parlament - und hier vor allem dem Wirtschaftsausschuss - zu verdanken ist.
Wir als deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sehen nicht nur das Gesetz als solches als einen begrüßenswerten Fortschritt. Wir bewerten auch die Absicht positiv, etwa mit der Konkretisierung des § 107 Abs. 2 GWB das Konzept sog. nationaler Schlüsseltechnologien zu stärken und diesen Ansatz in Zukunft deutlich intensiver zu nutzen, um der Bundeswehr auf der Grundlage nationaler Vergaben schneller als bisher das von ihr benötigte Material zukommen zu lassen. Ebenso ist der Ansatz des Gesetzgebers zu begrüßen, die verstärkte Anwendung von Vorauszahlungen der Bundeswehr gem. §56 BHO mit weiteren Begründungsmöglichkeiten für die Verwaltung zu konkretisieren. Zusammenfassend ist das Gesetz ein wichtiger und schnell umgesetzter Beitrag zur Erreichung von Abschreckungsfähigkeit, dem nun weitere regulatorische Entlastungen – etwa in Gestalt des geplanten Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes für militärische und militärisch relevante Planungen - folgen müssen."
Die veröffentlichte „Joint Communication Preserving Peace – Defence Readiness Roadmap 2030“ beschreibt einmal mehr die angespannte sicherheitspolitische Lage in Europa. Dass dabei eine starke, resiliente und innovative Industrie- und Technologie-Basis in Europa entscheidende Bedeutung hat, kann nicht oft genug betont werden. Wichtig erscheint der Gedanke, dass sich unter der Leitung der European Defence Agency (EDA) zwischen einzelnen Mitgliedsstaaten „Fähigkeits-Koalitionen“ bilden sollen. Unter EDA-Moderation führt dies idealerweise zu einem von den Mitgliedstaaten verabredeten rüstungspolitischen „Bebauungsplan“, wie ihn der BDSV schon früher gefordert hat
Für den Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV) und den Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V. (BDLI) ist es ein essentielles Anliegen, die absehbar zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schnellstmöglich in eine verbesserte Ausrüstung für die Bundeswehr umzusetzen.
Dazu gehören auch regulatorische Beschleunigungsmaßnahmen. Auf Basis interner Vorarbeiten sowie Diskussionen mit BMVg und BMWE sind unsere sog. Eckpunkte für regulatorische Anpassungen zugunsten eines beschleunigten Kapazitätsaufbaus der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – Vorschläge für ein regulatorisches „Rüstungsbeschleunigungspaket“ entstanden. Uns geht es darum, regulatorische Stellschrauben aufzuzeigen, die zu einer Rüstungsbeschleunigung beitragen können.
Die enthaltenen Vorschläge knüpfen an die Nationale Sicherheits-und Verteidigungsindustriestrategie vom 04.12.2024 und die im Koalitionsvertrag vom 05.05.2025 angekündigten Gesetzesvorhaben an:
Schuldenbremse für Rüstung entsperrt – nun gilt es zu liefern! Aber wie? - Dr. Hans C. Atzpodien, Hauptgeschäftsführer BDSV e.V.
Aus der aktuellen und absolut richtigen Einsicht heraus, dass in dieser augenblicklichen Weltordnung nur noch eigene Stärke zählt, haben die Koalitionspartner der künftigen Bundesregierung, nämlich CDU/CSU und SPD, sekundiert von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, in ihren Beschlüssen, die sie noch dem 20. Deutschen Bundestag zur Abstimmung über eine Grundgesetzänderung vorgelegt haben, genau die richtigen Schlüsse gezogen.
Der BDSV gemeinsam mit dem BDLI fordern eine konsequente Industriepolitik bei Rüstungsgütern.
Konkret werden 5 Punkte für die Umsetzung der Zeitenwende vorgeschlagen: