Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des BDSV, begrüßt die Verabschiedung des Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr: "Am 15.01.2026 hat der Deutsche Bundestag das 'Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr' (BwPBBG) beschlossen. Dieses Gesetz erleichtert und beschleunigt die Beschaffung für die Bundeswehr erheblich, erlaubt zugleich aber auch Beschleunigung auf Seiten der Industrie.
Die Anregungen und Vorläuferregelungen zu diesem Gesetz gingen nicht zuletzt auf den Aufruf des BDSV im Jahr 2024 zurück, ein Programm für 'Resilienzwirtschaft' zu schaffen. Die Ampel-Bundesregierung verabschiedete daraufhin am 04.12.2024 eine 'Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie', die viele der nun in Gesetzesform gegossenen Ideen bereits als Stichworte bzw. Programmsätze enthielt. In der Folge wurde das nunmehr abgeschlossene Gesetzgebungsvorhaben in die Koalitionsvereinbarung der heute amtierenden Bundesregierung als ein wesentliches Element konzeptionell aufgenommen. Zu begrüßen ist die Geschwindigkeit der Umsetzung vom Regierungsprogramm zur gültigen Regelung, die allen beteiligten Ressorts der Bundesregierung, aber auch dem Parlament - und hier vor allem dem Wirtschaftsausschuss - zu verdanken ist.
Wir als deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sehen nicht nur das Gesetz als solches als einen begrüßenswerten Fortschritt. Wir bewerten auch die Absicht positiv, etwa mit der Konkretisierung des § 107 Abs. 2 GWB das Konzept sog. nationaler Schlüsseltechnologien zu stärken und diesen Ansatz in Zukunft deutlich intensiver zu nutzen, um der Bundeswehr auf der Grundlage nationaler Vergaben schneller als bisher das von ihr benötigte Material zukommen zu lassen. Ebenso ist der Ansatz des Gesetzgebers zu begrüßen, die verstärkte Anwendung von Vorauszahlungen der Bundeswehr gem. §56 BHO mit weiteren Begründungsmöglichkeiten für die Verwaltung zu konkretisieren. Zusammenfassend ist das Gesetz ein wichtiger und schnell umgesetzter Beitrag zur Erreichung von Abschreckungsfähigkeit, dem nun weitere regulatorische Entlastungen – etwa in Gestalt des geplanten Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes für militärische und militärisch relevante Planungen - folgen müssen."