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Wenn es um die Frage geht, wie wir die Liefersicherheit der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie langfristig sicherstellen, schwingt bereits die Sorge mit, dass diese aktuell keine ausreichende Resilienz bei der Versorgung mit den für sie benötigten Rohstoffen und Vorprodukten aufweist.
Hier der Artikel.
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„Soweit die Maßnahmen des BMVg zur Beschleunigung der Beschaffung bereits öffentlich bekannt sind, werden sie vom BDSV ausdrücklich begrüßt. Wir waren schon im letzten Jahr der Auffassung, dass die nun angekündigte Reduzierung der für die Beschaffung maßgeblichen BMVg-internen Regularien auf das gesetzliche Mindestmaß eine dringend gebotene Maßnahme darstellt. Die Priorität für Zeit, Marktverfügbarkeit und Funktionalität in den Beschaffungsprozessen der Bundeswehr entspricht ebenfalls unseren bekannten Empfehlungen. Wir glauben daher, dass eine konsequente Nutzung der neuen Vorgaben auch uns als Industrie ermöglichen wird, unsere bei anderen NATO-Kunden erprobten marktverfügbaren Produkte nun auch der Bundeswehr zur Verfügung zu stellen. Generell können wir die Bundeswehr-Beschaffung nur ermutigen, die Industrie früher als bisher einzubinden, um ihre Kreativität und ihre Lösungskompetenz so weitgehend und so rechtzeitig wie möglich zugunsten der Bundeswehr-Ausrüstung in die kommenden Beschaffungsprozesse einzubinden.“
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Der 15. Rüstungspolitischer Jour Fixe der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union – BDSV Hauptgeschäftsführer Dr. Hans Christoph Atzpodien sprach zum Thema „Europäische Kooperation aus deutscher Sicht“ und plädierte für stärkeres deutsches Engagement!
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Die Ankündigung des neuen Verteidigungsministers, schnell mit der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ins Gespräch kommen zu wollen, begrüßen wir, so der Hauptgeschäftsführer des BDSV, Dr. Hans Christoph Atzpodien. „Kurzfristige Gespräche über verlässlichere Nachschub- und Nachbeschaffungswege sind jetzt zwingend notwendig, um sicherzustellen, dass die Bundeswehr trotz der Abgaben von Gerät an die Ukraine einsatzbereit bleibt.“
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Die Vermeidung von Krieg ist und bleibt der entscheidende Hebel, um Nachhaltigkeit im Sinne des ESG-Dreiklangs zu gewährleisten und erfüllt darüber hinaus auch das entscheidende Gebot aus Art. 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, nämlich das Recht auf Leben als zentrale Garantie und Vorbedingung der Ausübung aller anderen Menschenrechte. Die Gleichung muss also lauten: Ohne Rüstung kein Frieden. Unter Nachhaltigkeits-Vorzeichen bedeutet dies für uns in Deutschland: Ohne Rüstung keine Nachhaltigkeit.
Am 24.12. erschien in der F.A.Z. ein Artikel, von Archibald Preuschat, in der Kolumne "Börsenwoche", mit dem Titel: "Frieden auf Erden".
Hierzu nahm Dr. Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des BDSV, mittels eines Leserbriefes Stellung.
Weiter zum Leserbrief.
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Die Koalitionspartner haben im Koalitionsvertrag vereinbart, sich für ein nationales Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG) einzusetzen mit dem Ziel, „den gemeinsamen Standpunkt der EU mit seinen acht Kriterien sowie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, die Kleinwaffengrundsätze und die Ausweitung von Post-Shipment-Kontrollen in einem solchen Gesetz zu verankern.“
Nachdem das BMWK mittlerweile als Entwurf „Eckpunkte für das Rüstungsexportkontrollgesetz“ vorgelegt hat, soll hier unsere ursprüngliche Position, die den grundsätzlichen Mehrwert eines neuen Gesetzes hinterfragt, zunächst nicht weiter vertieft werden. Stattdessen wollen wir uns auf die Punkte konzentrieren, die in den vorgelegten Eckpunkten aus unserer Sicht fehlen bzw. nicht passend erscheinen. Was bislang vor allem fehlt, ist ein strategischer, durch sicherheits- und verteidigungspolitische Leitlinien gesetzter Rahmen, in dem Entscheidungen über Rüstungsexporte getroffen werden.