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Anders als in zurückliegenden Zeiten kann man der Bundesregierung derzeit wirklich nicht vorwerfen, dass sie zu wenig über Sicherheit und Verteidigung reden würde – ganz im Gegenteil. Den eindrucksvollen und kraftvollen Auftakt bildete die Regierungserklärung des Bundeskanzlers am 27.02.2022 als unmittelbare Reaktion auf den russischen Einmarsch in die Ukraine, gefolgt von der parlamentarischen Umsetzung des Bundeswehr-Sondervermögens in Höhe von 100 Mrd. Euro. Weil sich jedoch verschiedene offene Fragen herausgebildet hatten, u.a. nach der Umsetzung des Versprechens, von nun an in jedem Jahr mehr als 2 % des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung auszugeben, äußerten sich Kanzler und Verteidigungsministerin ab Ende August gleich mehrfach zu Themen der Sicherheit und Verteidigung. Am 29.08. sprach der Kanzler darüber in seiner Prager Europa-Rede. Am 12.09. hielt die Bundesverteidigungsministerin eine „Grundsatzrede“ bei der DGAP und nur vier Tage später legte der Kanzler mit einer Rede bei der Bundeswehrtagung noch einmal nach.
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Das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz postuliert unter dem allgemein anerkannten Ziel der Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen einen recht willkürlich zusammengestellten „Strauß“ von Eingriffen in die bisherige Rechtslage, angefangen von der erleichterten gemeinsamen Beschaffung mit anderen Mitgliedsstaaten der EU (die nach bisheriger Erfahrung die Beschaffung eher verlangsamen wird) über die Beschleunigung bzw. Einschränkung von Rechtsschutz gegen Vergabeentscheidungen bis hin zur verstärkten Berücksichtigung von nationalen Sicherheitsinteressen (allerdings nicht unter Nutzung des dafür eigentlich vorgesehenen Art. 346 AEUV). Einen weiteren Regelungsschwerpunkt bildet schließlich die aus Beschleunigungsgründen präferierte Zusammenlegung mehrerer Lose bei der Vergabe; gerade diese Regelung wird über die Wirkdauer von 3 Jahren absehbar wettbewerbs- und marktverändernde Wirkung entfalten, insbesondere mit Hinblick auf den deutschen wehrtechnischen Mittelstand.
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BDSV und der Behörden Spiegel greifen das Thema „Frieden, Sicherheit und Nachhaltigkeit“ mit diesem Sonderheft auf. Dies schien uns dringend notwendig. Die bisher geführte Diskussion zur Nachhaltigkeit drohte besonders in Deutschland in eine Schieflage mit schwerwiegenden Auswirkungen für unsere Sicherheit zu geraten. Unser Ziel ist es, die unverzichtbare Wechselbeziehung von Frieden und Sicherheit einerseits sowie Nachhaltigkeit andererseits stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern, indem entsprechende Sichtweisen und Argumente allen am öffentlichen Diskurs Beteiligten deutlicher vor Augen geführt werden.
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Zu den öffentlich gewordenen „Eckpunkten für ein Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz“ nimmt der Hauptgeschäftsführer des BDSV, Dr. Hans Christoph Atzpodien, wie folgt Stellung:
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Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV) und des Bundesverbandes der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V. (BDLI) zur Erwartungshaltung an die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorgaben zur Ausarbeitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Rüstungsexportkontrolle - Rüstungsexportkontrollgesetz