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„Auch uns als Industrie ist es wichtig, dass unsere Produkte nicht in falsche Hände geraten. Daher sind auch wir von jeher für eine konsequente und entsprechend umsichtige deutsche Rüstungsexportkontrollpolitik. Bereits heute besitzt die Bundesregierung über die bestehenden umfassenden rechtlichen Rahmenbedingungen alle Möglichkeiten, um eine solche Rüstungsexportpolitik durchzusetzen. Ein darüber hinaus gehendes Gesetz erhöht nach unserer Ansicht daher nicht das exportkontrollrechtliche Niveau, sondern könnte vielmehr die Bundesregierung in ihrer exekutiven Eigenverantwortung bei der Genehmigung von Exporten einschränken.
Dies gilt ganz besonders im Kontext europäischer Rüstungskooperation, für die sich erst unlängst wieder Bundeskanzler Scholz und Bundesverteidigungsministerin Lambrecht nachdrücklich ausgesprochen haben. Hier gilt, nicht durch einen nationalen Sonderweg die Harmonisierung von Rüstungsexportkontrolle mit unseren europäischen Partnern zu erschweren. Zudem ist angesichts der besonderen strategischen Bedeutung der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie im Kontext von Resilienz sowie Landes- und Bündnisverteidigung zu beachten, dass nicht die die ohnehin geringen unternehmerischen Spielräume der stark mittelständisch geprägten deutschen Branche noch weiter beschränkt werden.
Als privatwirtschaftlich konstituierte Branche kann die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie nur auf einer wirtschaftlich tragfähigen und planbaren Grundlage langfristig existenzfähig sein. Falsche strategische Rahmenbedingungen können sehr schnell dazu führen, dass Deutschland entgegen seiner erfolgten strategischen Festlegung in absehbarer Zukunft durch übermäßige Einschränkungen im Wettbewerb schon bald nicht mehr über eine leistungs- und innovationsstarke Sicherheits- und Verteidigungsindustrie verfügen könnte.“
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Anders als in zurückliegenden Zeiten kann man der Bundesregierung derzeit wirklich nicht vorwerfen, dass sie zu wenig über Sicherheit und Verteidigung reden würde – ganz im Gegenteil. Den eindrucksvollen und kraftvollen Auftakt bildete die Regierungserklärung des Bundeskanzlers am 27.02.2022 als unmittelbare Reaktion auf den russischen Einmarsch in die Ukraine, gefolgt von der parlamentarischen Umsetzung des Bundeswehr-Sondervermögens in Höhe von 100 Mrd. Euro. Weil sich jedoch verschiedene offene Fragen herausgebildet hatten, u.a. nach der Umsetzung des Versprechens, von nun an in jedem Jahr mehr als 2 % des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung auszugeben, äußerten sich Kanzler und Verteidigungsministerin ab Ende August gleich mehrfach zu Themen der Sicherheit und Verteidigung. Am 29.08. sprach der Kanzler darüber in seiner Prager Europa-Rede. Am 12.09. hielt die Bundesverteidigungsministerin eine „Grundsatzrede“ bei der DGAP und nur vier Tage später legte der Kanzler mit einer Rede bei der Bundeswehrtagung noch einmal nach.
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Das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz postuliert unter dem allgemein anerkannten Ziel der Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen einen recht willkürlich zusammengestellten „Strauß“ von Eingriffen in die bisherige Rechtslage, angefangen von der erleichterten gemeinsamen Beschaffung mit anderen Mitgliedsstaaten der EU (die nach bisheriger Erfahrung die Beschaffung eher verlangsamen wird) über die Beschleunigung bzw. Einschränkung von Rechtsschutz gegen Vergabeentscheidungen bis hin zur verstärkten Berücksichtigung von nationalen Sicherheitsinteressen (allerdings nicht unter Nutzung des dafür eigentlich vorgesehenen Art. 346 AEUV). Einen weiteren Regelungsschwerpunkt bildet schließlich die aus Beschleunigungsgründen präferierte Zusammenlegung mehrerer Lose bei der Vergabe; gerade diese Regelung wird über die Wirkdauer von 3 Jahren absehbar wettbewerbs- und marktverändernde Wirkung entfalten, insbesondere mit Hinblick auf den deutschen wehrtechnischen Mittelstand.
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BDSV und der Behörden Spiegel greifen das Thema „Frieden, Sicherheit und Nachhaltigkeit“ mit diesem Sonderheft auf. Dies schien uns dringend notwendig. Die bisher geführte Diskussion zur Nachhaltigkeit drohte besonders in Deutschland in eine Schieflage mit schwerwiegenden Auswirkungen für unsere Sicherheit zu geraten. Unser Ziel ist es, die unverzichtbare Wechselbeziehung von Frieden und Sicherheit einerseits sowie Nachhaltigkeit andererseits stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern, indem entsprechende Sichtweisen und Argumente allen am öffentlichen Diskurs Beteiligten deutlicher vor Augen geführt werden.
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Zu den öffentlich gewordenen „Eckpunkten für ein Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz“ nimmt der Hauptgeschäftsführer des BDSV, Dr. Hans Christoph Atzpodien, wie folgt Stellung: