Die Hälfte der Bevölkerung stimmt einer Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf die mit der NATO vereinbarten 2% des BIP zu. Interessant auch, dass fast die Hälfte der Anhänger der SPD und Grünen die Erhöhung befürwortet.
Zeit dementsprechend zu handeln und die Bundeswehr mit technisch hochwertiger Ausrüstung auszustatten. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie steht als bewährter Partner unserer Streitkräfte bereit, zusammen mit diesen die notwendigen Ausrüstungslücken bei der Bundeswehr sach- und zeitgerecht zu schließen.
Auf der Grundlage eines konsequenten Beschaffungsprozesses liefern wir genau das, was die Bundeswehr braucht, und zwar genau so, wie sie es braucht! Mehr denn je benötigen wir eine leistungs- und bündnisfähige Bundeswehr, die über eine hochmoderne Vollausstattung verfügen muss.


In einem am 24.07.2019 an prominenter Stelle in der Tageszeitung „DIE WELT“ veröffentlichten Essay schreibt der Umwelt-Aktivist und Journalist Franz Alt unter der Überschrift „Den Frieden vorbereiten“ unter anderem den Satz: „Weniger Waffen bedeuten mehr Sicherheit für alle“.
Wie schön wäre es doch, wenn Franz Alt recht hätte mit seiner Vision. Nur mit der aktuellen Realität unserer derzeitigen Weltlage hat dies leider überhaupt nichts zu tun.
Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des BDSV, nimmt den Rücktritt von Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen zum Anlass für einen Rückblick und einen Ausblick. Der BDSV formuliert Erwartungen an die neue Bundesverteidigungsministerin Frau Annegret Kramp-Karrenbauer.
Vorrangig versteht sich die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie als Ausrüster von deutschen Polizeikräften sowie der Teilstreitkräfte der Bundeswehr.
Die komplette Entscheidungshoheit in jedem Einzelfall liegt bei der jeweils amtierenden Bundesregierung, die Industrie entscheidet hier nichts. Es ist vollkommen klar, dass das Primat der Politik gilt. Als Industrie akzeptieren wir jede Entscheidung der Bundesregierung zu Rüstungsexporten. Für die Entscheidung spielen sehr viele außen- und sicherheitspolitische Erwägungen sowie menschenrechtliche Aspekte eine Rolle, die allerdings zu selten der Öffentlichkeit erklärt werden.
Die Lieferungen vereinzelter Rüstungsexporte an Parteien des Jemen Konfliktes ist im Wesentlichen eine Konsequenz aus der vor Kurzem erzielten Vereinbarung innerhalb der Koalition, um vertraglichen Lieferverpflichtungen gegenüber europäischen Partnern nachzukommen.
Die aktuell in der Öffentlichkeit diskutierten Zahlen stellen lediglich eine Momentaufnahme dar. In diesem Fall machen Großaufträge nach Ungarn und Ägypten nahezu die Hälfte des Gesamtwertes für die Ausfuhr von Rüstungsgütern aus. Daraus lassen sich keinerlei Trendaussagen für die Zukunft ableiten. Der BDSV geht von einer weiterhin restriktiven Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung aus.
Nicht überraschend bekennt sich die Bundesregierung zu einer weiter restriktiven Rüstungsexportpolitik. Für die Entscheidung spielen sehr viele außen- und sicherheitspolitische Erwägungen eine Rolle, menschenrechtliche Aspekte bekommen als Kriterium eine hervorgehobene Bedeutung. Das Prozedere bleibt weitestgehend bestehen, die deutsche sicherheits- und Verteidigungsindustrie würde sich wünschen, wenn die Entscheidungen der Bundesregierung der Öffentlichkeit besser erklärt werden würden.
Die Bundesregierung bekennt sich aber auch zu mehr Gemeinsamkeiten in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik innerhalb Europas. Dies aber bedingt aus unserer Sicht eine gewisse Kompromissbereitschaft und eben nicht ein „Überstülpen“ deutscher Vorstellungen, sowie es der neue Fraktionsvorsitzende der SPD jetzt in einem Interview gefordert hat.
Ferner ist der BDSV der Auffassung, dass die Bundesregierung bei ihrer Rüstungsexportpolitik eine Harmonisierung mit der entsprechenden Vorgehensweise ihrer wichtigsten europäischen Verbündeten im Auge haben muss, da anderenfalls die Ansätze für europäische Rüstungskooperationen akut gefährdet werden und das Vertrauen in die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik bei Partnern und Kunden noch weiter in Frage gestellt wird. Hierzu finden sich erste Ansätze in den Politischen Grundsätzen.
Erstmals finden wir die Bereitschaft, Anträge der Industrie zügig zu bearbeiten. Das begrüßen wir sehr und werden die Bundesregierung daran messen.
Eine deutliche Ausweitung der Endverbleibskontrollen begrüßen wir, erwarten aber von der Bundesregierung, dass sie wenigstens innerhalb der EU dafür wirbt, dass auch andere Länder solche Kontrollen national einführen. Sonst entsteht nur ein weiterer Wettbewerbsnachteil für die deutsche Industrie. Darüber hinaus erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie die Unternehmen nicht dabei alleine lässt, den Kundenländern die Verschärfung deutscher Rüstungsexportpolitik zu erklären.
Das vollständige Exportverbot von Kleinwaffen in Drittländer, so wie es bereits im Koalitionsvertrag verankert wurde, ist eine zwar politisch nachvollziehbare Entscheidung, berücksichtigt aber nicht, dass es auch Drittländer gibt, die eine demokratisch gewählte Regierung haben und auch internationale Menschenrechtsstandards einhalten. Daher ist eine solche Pauschalisierung eher unangemessen und auch hier sollte die Einzelfallentscheidung wieder greifen.
Am Ende ist es ein politischer Kompromiss, der für alle Seite ein gewisses Interpretationspotential bietet und Auslegungsspielräume lässt. Dies liegt in der Natur der Sache, müssen doch unterschiedliche Parteien und Ministerien diesen Grundsätzen zustimmen. So wird die Zukunft zeigen wie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung in der Praxis umgesetzt werden.
Der BDSV begrüßt, dass sich die Bundesregierung entschlossen hat, ein im Zusammenhang mit dem am 19.06.2019 verabschiedeten Rüstungsexportbericht wenig mehr zu ihren Motiven bei spezifischen Rüstungsexportfällen zu sagen. Wir respektieren hier absolut den Primat der Politik, wünschen uns aber hier und da eine bessere Begründung seitens der Regierung (wie sie jetzt in Teilen auch erfolgt ist). Ansonsten bleiben wir bei unserer Position, dass uns vor allem an Planbarkeit und Vertrauensschutz gelegen ist: Das, was die Regierung einmal genehmigt hat, sollte im Folgenden nach Möglichkeit auch genehmigt bleiben. Wenn das im Einzelfall aus Sicht der Bundesregierung nicht durchhaltbar ist, sollten die betroffenen Unternehmen Vertrauensschutz erhalten. Insgesamt bleibt eine planbare und in sich konsistente Genehmigungspraxis der Bundesregierung entscheidend, um Deutschland innerhalb der europäischen Kooperations- und Bündnispartnern nicht zu isolieren und auf diese Weise den Boden für weitere qualifizierte Rüstungskooperationen in Europa zu bereiten. Hierzu ist auch die Bereitschaft zu einer stärkeren inhaltlichen Harmonisierung mit der Genehmigungspraxis unserer europäischen Partner wünschenswert.