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Der BDSV begrüßt, dass sich die Bundesregierung entschlossen hat, ein im Zusammenhang mit dem am 19.06.2019 verabschiedeten Rüstungsexportbericht wenig mehr zu ihren Motiven bei spezifischen Rüstungsexportfällen zu sagen. Wir respektieren hier absolut den Primat der Politik, wünschen uns aber hier und da eine bessere Begründung seitens der Regierung (wie sie jetzt in Teilen auch erfolgt ist). Ansonsten bleiben wir bei unserer Position, dass uns vor allem an Planbarkeit und Vertrauensschutz gelegen ist: Das, was die Regierung einmal genehmigt hat, sollte im Folgenden nach Möglichkeit auch genehmigt bleiben. Wenn das im Einzelfall aus Sicht der Bundesregierung nicht durchhaltbar ist, sollten die betroffenen Unternehmen Vertrauensschutz erhalten. Insgesamt bleibt eine planbare und in sich konsistente Genehmigungspraxis der Bundesregierung entscheidend, um Deutschland innerhalb der europäischen Kooperations- und Bündnispartnern nicht zu isolieren und auf diese Weise den Boden für weitere qualifizierte Rüstungskooperationen in Europa zu bereiten. Hierzu ist auch die Bereitschaft zu einer stärkeren inhaltlichen Harmonisierung mit der Genehmigungspraxis unserer europäischen Partner wünschenswert.