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Zu dem gestern veröffentlichten Rüstungsexportbericht der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) erklärt Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer beim BDSV:
"Anders als im Bericht der Kirchen unterstellt, bedürfen die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine wirksame Rüstungsexportkontrolle keiner gesetzlichen Neuregelung. Die Forderung nach einem Rüstungsexportkontrollgesetz verspricht hier keinen Mehrwert gegenüber den bestehenden ordnungsrechtlichen Bestimmungen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2014 in einem Urteil festgestellt, dass auch bei der Genehmigung von Rüstungsexporten der Grundsatz der „Exekutiven Eigenverantwortung der Bundesregierung" gilt. Diese „Exekutive Eigenverantwortung der Bundesregierung" ist weitgehend nicht justiziabel..."