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Die Koalitionspartner haben im Koalitionsvertrag vereinbart, sich für ein nationales Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG) einzusetzen mit dem Ziel, „den gemeinsamen Standpunkt der EU mit seinen acht Kriterien sowie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, die Kleinwaffengrundsätze und die Ausweitung von Post-Shipment-Kontrollen in einem solchen Gesetz zu verankern.“
Nachdem das BMWK mittlerweile als Entwurf „Eckpunkte für das Rüstungsexportkontrollgesetz“ vorgelegt hat, soll hier unsere ursprüngliche Position, die den grundsätzlichen Mehrwert eines neuen Gesetzes hinterfragt, zunächst nicht weiter vertieft werden. Stattdessen wollen wir uns auf die Punkte konzentrieren, die in den vorgelegten Eckpunkten aus unserer Sicht fehlen bzw. nicht passend erscheinen. Was bislang vor allem fehlt, ist ein strategischer, durch sicherheits- und verteidigungspolitische Leitlinien gesetzter Rahmen, in dem Entscheidungen über Rüstungsexporte getroffen werden.