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Exporte von Rüstungsgütern in Drittländer werden nur nach sorgfältiger Abwägung aller außen- und sicherheitspolitischen Pro- und Contra-Argumente im Bundessicherheitsrat als dem zuständigen Kabinettsausschuss der Bundesregierung genehmigt. Ein generelles Verbot von Rüstungsexporten in Drittländer würde der jeweiligen Bundesregierung in erheblichem Ausmaß außenpolitischen Gestaltungsspielraum nehmen. Außerdem kommt hinzu, dass sich die Bundesrepublik Deutschland mit einer solchen Politik gegenüber ihren engsten europäischen Bündnispartnern komplett isolieren würde.