FAQ E-Rechnungen

Fragen rund um die Einführung elek­tronischer Rech­nungen beim Bund und Behörden.

Eckpunkte Rüstungsexportkontrollgesetz

- Entwurf der Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für das Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG)

Rüstungsexport muss mit sicherheitspolitischen Augenmaß erfolgen

Lesen Sie hier mehr dazu.

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Eckpunkte Rüstungsexportkontrollgesetz

- Entwurf der Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für das Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG)

Rüstungsexport muss mit sicherheitspolitischen Augenmaß erfolgen

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Eckpunkte Rüstungsexportkontrollgesetz

- Entwurf der Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für das Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG)

Rüstungsexport muss mit sicherheitspolitischen Augenmaß erfolgen

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Eckpunkte Rüstungsexportkontrollgesetz

- Entwurf der Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für das Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG)

Rüstungsexportprozess

Akteure & Verfahren

Akteure im Rüstungsexportgenehmigungsverfahren - Hierarchieebenen

Grundsätzlich können folgende Akteure an der Entscheidung über Rüstungsexportgenehmigungen beteiligt sein:

  • das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
  • das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
  • das Auswärtige Amt (AA)
  • der Bundessicherheitsrat

Nicht alle diese Akteure sind notwendigerweise bei jedem Einzelfall involviert: in klar gelagerten Fällen erteilt das BAFA selbstständig eine Ablehnung oder Zusage. Ist das Vorhaben jedoch von besonderer politischer Bedeutung, durchläuft das Genehmigungsverfahren eine Hierarchiekette: in diesem Fall reicht das BAFA den Antrag an die nächsthöhere Ebene weiter, nämlich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Innerhalb des Ministeriums werden bei fortbestehenden Uneinigkeiten nacheinander die zuständigen Ebenen durchlaufen. Konnte nach diesen Schritten noch immer keine Einigung über die Genehmigung oder Verweigerung des Rüstungsexportgeschäfts getroffen werden, berät abschließend der Bundessicherheitsrat.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Ausfuhrvorhaben, die im Hinblick auf das Empfängerland, das Exportgut oder den Geschäftsumfang von besonderer Bedeutung sind, von den höchsten politischen Ebenen entschieden werden. Hingegen muss bei klar gelagerten Fällen nicht die gesamte Hierarchiekette durchlaufen werden.

Hingegen beginnt der Genehmigungsprozess für den Export von Kriegswaffen bereits eine Ebene höher: statt des BAFA ist hier direkt das Bundesministerium für Wirtschaft zuständig und bekommt den Antrag vorgelegt. Je nach Empfängerland nimmt der Genehmigungsprozess einen unterschiedlichen Weg: sollen die Kriegswaffen an NATO-, EU-, oder NATO-gleichgestellte Länder ausgeführt werden, entscheidet das Wirtschaftsministerium in der Regel allein. Handelt es sich jedoch um ein drittes, nicht-NATO und nicht-EU-Land, entscheiden von Anfang an das Wirtschaftsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Verteidigung gemeinsam über die Genehmigung. Das Wirtschaftsministerium ist in diesem Fall federführend verantwortlich und koordiniert die Abstimmung zwischen den drei Ministerien.

Nur, wenn sich die Beteiligten aller drei Ministerien über die Zulässigkeit des Antrags einig sind, dürfen die Kriegswaffen exportiert werden. Andernfalls wird der Antrag solange an die nächsthöhere Ebene geleitet, bis sich alle drei Ministerien oder der Bundessicherheitsrat als letze Instanz für den Export ausgesprochen haben. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Expertise aller drei Ministerien in die Exportgenehmigung einfließt.

Erst, wenn auf diesem Weg eine Genehmigung erzielt wurde, erstellt das BAFA schlussendlich die nötigen Ausfuhrunterlagen.

Die Voranfrage

Bevor ein Antrag für die Ausfuhr von Kriegswaffen oder Rüstungsgütern offiziell eingereicht wird, können die Unternehmen zunächst durch eine Voranfrage rechtsverbindlich klären lassen, ob für ein in Aussicht stehendes aber derzeit noch nicht konkretisiertes Ausfuhrvorhaben überhaupt eine Genehmigung erteilt werden könnte.

Die Voranfrage wird von den zuständigen Stellen wie ein offizieller Ausfuhrantrag entschieden und gibt den Unternehmen somit einen starken Anhaltspunkt, ob die geplante Ausfuhr genehmigt werden würde. Eine positiv beantwortete Voranfrage ist insofern eine rechtliche Zusicherung an die Unternehmen und kehrt die Beweislast um: um einen Ausfuhrantrag trotz positiver Voranfrage ablehnen zu können, müssen die zuständigen Stellen nachweisen, dass sich die Bedingungen entsprechend maßgeblich verändert haben.

Zumeist beginnen die tatsächlichen Vertragsverhandlungen erst nach einer positiven Antwort auf die Voranfrage. Die Voranfrage ersetzt aber nicht das offizielle Genehmigungsverfahren.

Voranfragen für den Export von Dual-Use Gütern und sonstigen Rüstungsgütern werden an das BAFA geleitet. Hingegen ist die Voranfrage im Fall von Kriegswaffen nicht an das Wirtschaftsministerium, sondern an das Auswärtige Amt zu richten, das anstelle des Wirtschaftsministeriums federführend ist. Diese Änderung hat jedoch kaum Einfluss auf den inhaltlichen Entscheidungsprozess, da weiterhin alle drei Ministerien zusammenwirken.