Die Bundesrepublik Deutschland hat sich entschieden, Verantwortung für sicherheitspolitische Aufgaben zu übernehmen und sich mit ihren Partnern für die Durchsetzung gemeinsamer Werte und Ziele einzusetzen. Zu diesen politisch gesetzten Aufgaben gehören die Verbreitung und Durchsetzung der Menschenrechte, die Absicherung von freien Wahlen in sensiblen Regionen im Auftrag der Staatengemeinschaft, die Durchsetzung von UN-Sanktionen, die Wahrung des Friedens – beispielsweise im Rahmen von UN-Mandaten und durch die Teilnahme an UN-Blauhelmmissionen, sowie die Beendigung von Völkermord oder anderen schwersten Verbrechen gegen die Menschheit. Die Gewährleistung von Frieden, Sicherheit und menschenrechtlichen Mindeststandards ist politisch legitim und moralisch vertretbar.
Um die genannten Aufgaben entsprechend wahrnehmen zu können, kann es in einigen Fällen militärischer Maßnahmen bedürfen: manche Konfliktsituationen können nicht allein mit zivilen Mitteln gelöst werden, selbst wenn diese immer den Vorrang vor militärischen Mitteln haben. Auch aus diesem Grund hält die Bundesrepublik Deutschland Streitkräfte - die Bundeswehr- vor, um ihre politischen Grundwerte und sicherheitspolitischen Aufgaben im Verbund mit der Staatengemeinschaft notfalls militärisch durchsetzen zu können.
Für die Durchführung dieser politisch festgelegten militärischen Aufgaben bedarf es der entsprechenden Ausrüstung unserer Einsatzkräfte. Die Entwicklung und Produktion dieser Ausrüstung, etwa von Waffen, ist ebenso politisch legitim und moralisch vertretbar, wie die Wahrnehmung der Aufgaben selbst. Im Umkehrschluss gilt: lehnt man die Herstellung von Waffen und militärischen Gütern generell ab, gibt man jede Option auf militärisches Eingreifen selbst bei massiven Verletzungen des Friedens und systematischen Menschenrechtsverletzungen auf. Die internationale Gemeinschaft könnte dann bestimmten Konfliktsituationen nicht mehr begegnen und ihrer Verantwortung für Sicherheit und die Durchsetzung grundlegender Werte nicht gerecht werden; Deutschland wäre nicht mehr politikfähig.
Militärische Ausrüstungsgegenstände für die deutschen Sicherheits- und Verteidigungskräfte müssen entweder in Deutschland selbst entwickelt und hergestellt, oder aber von ausländischen Produzenten gekauft werden. Die deutsche Politik hat sich aus zwei Gründen dafür entschieden, Ausrüstung für die Bundeswehr und die Sicherheitsbehörden von einer eigenen, deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu beziehen.
Erstens ist es politischer Konsens, dass Soldaten und andere Bürger, die sich beruflich der riskanten oder oftmals sogar lebensgefährlichen Durchführung von sicherheitspolitischen Aufgaben widmen, ein Recht auf optimale Ausstattung und Ausbildung haben. So hat die Bundesrepublik die politische Verantwortung, den deutschen Soldaten und Einsatzkräften den bestmöglichen Schutz zu gewähren, indem sie die technisch bestmöglichen Mittel zur Verfügung stellt. Für die Entwicklung derartiger bedarfsgerechter Ausrüstung braucht es allerdings einen kontinuierlichen Austausch zwischen den Einsatzkräften, der Politik und der Industrie, um entsprechend Rückmeldungen über Verbesserungspotentiale direkt aus dem Einsatz einfließen lassen zu können. Eine eigene deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie kann diese stetige Zusammenarbeit am besten leisten, da sie in unmittelbaren Dialog mit den Einsatzkräften treten kann und anhand der spezifisch deutschen politischen Vorgaben die Ausrüstung zeitgerecht, aufgabenorientiert und qualitativ sachgerecht anpassen kann. Ausländische Produzenten haben hingegen keinen direkten Anreiz, den konkreten Erfordernissen der deutschen Politik und den spezifischen Eigenheiten der deutschen Streitkräfte in ihren für den Weltmarkt produzierten Produkten Rechnung zu tragen. Ihre Produkte sind insofern weniger auf die Bedürfnisse der deutschen Einsatzkräfte zugeschnitten.
Zweitens kann nur eine eigene deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie die politisch als wichtig eingeschätzte Versorgungssicherheit der deutschen Einsatzkräfte gewährleisten und so die Handlungsfähigkeit Deutschlands sichern. Selbst im Zeitalter der Vernetzung von Akteuren und Partnern ist es noch immer so, dass die Staaten in erster Priorität zunächst ihren Eigenbedarf an militärischer und sonstiger Ausrüstung decken. Konkret erlauben manche Regierungen den Export von technisch hochwertigen Produkten aus politischen Erwägungen grundsätzlich nicht oder nur nach einer bestimmten Zeit, um ihren technologischen Vorsprung aufrecht zu erhalten – beispielsweise erlaubt die US-Regierung erst ab 2017 den Export der neuesten von US-Firmen entwickelten Drohnen. Eine vollständig auf Ausrüstungsimporte angewiesene Bundesrepublik wäre jedoch in ihrer politischen Entscheidungsfreiheit eingeschränkt. Zum Einen könnten die deutschen Einsatzkräfte nur jene Aufgaben wahrnehmen, für die die entsprechend benötigte Ausrüstung frei auf dem Markt verfügbar ist. Ohne entsprechende Ausrüstung könnten die deutschen Einsatzkräfte dann bestimmte Aufgaben nicht mehr wahrnehmen und Konfliktsituationen, in die aus Sicht Deutschlands ein Eingriff nötig wäre, unter Umständen eskalieren. Zum Anderen könnte es ungewollt zu Lieferengpässen kommen, wenn ein bestimmtes Technologieprogramm von Seiten des ausländischen Produzenten eingestellt wird. Außerdem könnte die Bundesregierung von unersetzbaren Produzenten unter Druck gesetzt werden, eine bestimmte Politik aufzugeben. Die Existenz eigener industrieller Fähigkeiten im Rahmen einer deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie bewahrt die deutsche Politik vor derartigen einseitigen Abhängigkeiten oder ungewollten Einschränkungen ihrer Handlungsmöglichkeiten. Sie ist insofern Garant einer unabhängigen deutschen Sicherheits- und Außenpolitik.
Zusätzlich zur Aufstellung und Ausrüstung von eigenen Einsatzkräften ist eine heimische Sicherheits- und Verteidigungsindustrie aber auch eines der Instrumente, zur Gestaltung des außenpolitischen Handlungsspielraums der Bundesrepublik. So ermöglichen eigene, unabhängige Einsatzkräfte erst die Teilnahme an sicherheitspolitischen Bündnissen wie der NATO und eröffnen so die Möglichkeit, deren Aktionen außenpolitisch mitzugestalten: nur wer gleichermaßen Risiken und Verantwortung trägt, kann mitentscheiden und so die Richtung der internationalen Politik mitbestimmen. Weitere außenpolitische Handlungsspielräume ergeben sich zudem durch die Möglichkeit, mit anderen Ländern in rüstungs- und sicherheitstechnologischen Themen (z.B. Ausbildung; Wartung von Gerät; Kooperation bei der Grenzsicherung etc.) zusammenzuarbeiten. Das hierbei entstehende Vertrauen eröffnet der Bundesrepublik neue Möglichkeiten für den Dialog mit ihren Partnern und über deren Politik. Der Verzicht auf eine eigene Sicherheits- und Verteidigungsindustrie wäre somit gleichbedeutend mit einer Verengung der außenpolitischen Handlungsspielräume Deutschlands.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Existenz einer eigenständigen deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie als Voraussetzung zur unabhängigen Durchführung der sicherheitspolitischen Aufgaben Deutschlands politisch gewünscht, notwendig und moralisch gerechtfertigt ist.