Wettbewerb
Trotz der zunehmenden europäischen Rüstungskooperation und Industriekonsolidierung wird kein EU-Staat einseitig auf Fähigkeiten seiner eigenen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie verzichten wollen.
Diese Industriepolitik schafft unterschiedliche Marktzugangsmöglichkeiten in Europa. Umso mehr kommt es darauf an, auch mit politischer Unterstützung bestehende Wettbewerbsverzerrungen und ungünstige politische Rahmenbedingungen für die deutsche Industrie abzubauen.
So müssen sich Politik und Industrie, auch über das Inkrafttreten des Defence Package mit der Vergaberichtlinie und der Transferrichtlinie im August 2011 hinaus, für ein „Level Playing Field“ innerhalb der EU einsetzen. Es gilt darauf zu drängen, dass konkurrierende ausländische Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie nicht wettbewerbsverzerrend subventioniert werden. Weitere Ungleichgewichte entstehen durch Subventionen, durch die Praxis zahlreicher Staaten, im Rahmen von Beschaffungsprojekten Kompensationsgeschäfte (Offsets) zu fordern, sowie durch das Auftreten ganz oder teilweise in Staatsbesitz befindlicher Rüstungsunternehmen am Markt.
Auch wird in vielen europäischen Nachbarländern unter Verweis auf Art. 346 AEUV (ehemals Art. 296 EGV) teilweise gezielt der internationale Wettbewerb ausgeschlossen und die eigene, oft im Staatsbesitz befindliche, nationale wehrtechnische Industrie bevorzugt.
Darüber hinaus ist zur Verbesserung eines international wettbewerbsfähigen europäischen Rüstungsmarkts, eine europäische Initiative mit dem Ziel, uneingeschränkte Gegenseitigkeit bei der Marktöffnung im transatlantischen Verhältnis zu den USA erreichen, um zum Abbau sämtlicher Hemmnisse, die einer Öffnung des US-Rüstungsmarktes und Teilen des Weltmarktes für europäische Unternehmen entgegenstehen, beizutragen.